Datenschutz im Unternehmen

Warum der Datenschutz Alle betrifft?

Die am 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union wirksam gewordene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgt für eine einheitliche Regelung zum Schutz von personenbezogenen Daten. Mittlerweile gilt die Verordnung fast weltweit als Erfolgsrezept und Meilenstein für den Verbraucherschutz. Die Umsetzung der DSGVO ist mit weitreichenden Pflichten verbunden. Hohe Sanktionen schrecken vor Zuwiderhandlungen ab. Gleichzeitig kommen mit der Datenschutzgrundverordnung Änderungen, die die Verbraucherrechte ausweiten, zum Beispiel bei Auskunft und Löschung.

Personenbezogenen Daten

Datenschutzgrundverordnung

Verbraucherrechte

Hier können wir wirksam unterstützen. Eine Möglichkeit ist die Anwendung des Prüfzeichenprogramms TÜV-geprüfter Datenschutz. Hierbei werden nicht nur juristische Bereiche geprüft, sondern technische und organisatorische Maßnahmen, die IT-Infrastruktur sowie externe Dienstleister.

Zudem können durch uns Mandate zum externen Datenschutz übernommen werden und auch im Vorfeld eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Qualität von Datenschutzmaßnahmen im Kundenunternehmen festgestellt und dokumentiert werden.

In jedem Fall kommt geschultes Personal meist als interdisziplinäres Team mit Juristen und IT-Spezialisten zum Einsatz. Profitieren auch Sie von unserem Expertenwissen und vermeiden Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.

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