TÜV geprüfte KI-Anwendung

Sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil mit der TÜV-geprüften KI-Anwendung!

Verfügbar ab dem ersten Quartal 2025

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie Ihre KI-Anwendung von uns zertifizieren. Mit dem TÜV-Siegel zeigen Sie Ihren Kunden und Geschäftspartnern, dass Ihre KI-Lösungen höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Unsere unabhängige Prüfung stärkt das Vertrauen in Ihre Technologie und unterstreicht Ihr Engagement für Innovation und Zuverlässigkeit. Machen Sie den nächsten Schritt in die Zukunft und beauftragen Sie Ihre Zertifizierung noch heute – für eine zukunftssichere und vertrauenswürdige KI.

KI-Anwendungen: Systeme die menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität imitieren können.

Basis

Eine mögliche Prüfung orientiert sich insbesondere an der geplanten Norm DIN 42001, Aspekten der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) und dem bitkom Leitfaden „Generative KI im Unternehmen“ mit nachfolgenden Schlagwörtern und jeweils zugeordneten Prüfbereichen.

Einordnung der KI-Anwendung

  • Vorliegen eines KI-Systems entsprechend der Definition der KI-Verordnung
  • Keine verbotene KI

Transparenz

  • Datenquellen der KI-Anwendung
  • Einbindung Dritter
  • Information der Betroffenen über den Einsatz der KI

Verantwortungsbewusstsein

  • Richtlinien für den Einsatz von KI
  • Ressourcen und KI-Kompetenz
  • Interne Organisation für den Einsatz von KI-Systemen
  • Schutzziele und Schutzmaßnahmen
  • Folgenabschätzung

Datenschutz

  • Rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  • Datenschutzrechtliche Betroffenenrechte
  • Auftragsverarbeitung und sonstige Dienstleister

Bei der Prüfung zur Gepr. KI-Anwendung wird überprüft, ob ein KI-System Regelungen zur Rechtmäßigkeit, Transparenz und zum verantwortungsvollen Einsatz sowie Datenschutz einhält. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Kunde ein Zertifikat des TÜV Saarland.

Die Prüfung und Zertifizierung richten sich an Unternehmen und sonstige Akteure, die KI-Systeme herstellen, anbieten oder verwenden. Dabei wird die KI-Anwendung individuell anhand des Prüfscopes überprüft.

In den Blick genommen werden Dokumentationen zur Herkunft, Auswahl und Erfassung der verwendeten Daten sowie zu den beteiligten Akteure der KI-Anwendung (insbesondere Anbieter, Produkthersteller, Betreiber, Bevollmächtigte, Einführer oder Händler), einschließlich der Beschreibungen wie Verantwortlichkeiten aufgeteilt sind. Neben den Grundanforderungen zur KI-Compliance - unter anderem Vorliegen einer angemessenen und aktuellen KI-Richtlinie, Bereitstellung relevanter Informationen für Interessierte und Meldemöglichkeiten der Betroffenen oder Prozessbeschreibungen zur Berücksichtigung von Risiken und Steuerung KI-bezogener Aktivitäten - und zum Datenschutz werden einzelne relevanten Bereiche intensiv geprüft. Dazu gehören etwa die IT-Sicherheit der KI-Anwendung, einschließlich technischer Dokumentationen und Nachweise zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung, dass in jedem KI-Systemlebenszyklus ein verantwortungsvoller, robuster und sicherer Einsatz erfolgt sowie interne Abläufe des Unternehmens und einschlägige Rechte-Rollen-Konzepte. Ebenfalls wird die KI-Kompetenz überprüft, wonach das relevante Personal über ein ausreichendes Maß an technische Kenntnisse, Erfahrungen, und Schulungen im KI-Kontext verfügt.

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Kontakt

TÜV Saarland Solutions GmbH

Hochstraße 59
66115 Saarbrücken

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solutions@tuev-saar.de

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